Kündigung: Der Ton macht die Musik - und kann den Job kosten

06-AUG-10

Vergreift sich ein Mitarbeiter eines Softwareunternehmens in E-Mails an Kunden und Vorgesetzten wiederholt im Ton, so kann ihm - nach erfolgloser Abmahnung - gekündigt werden. In dem konkreten Fall vor dem Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg bezeichnete er unter anderem die Ansprechpartnerin eines Kunden (des Bundesfinanzministeriums) als "schwierige Person", an die er sich "jedoch weiterhin wendet, weil sein Elan, dieses Land voranzubringen", dem ihren "nicht einen Millimeter" nachstehe. Außerdem beschwerte er sich bei einem Vorgesetzten über die Arbeitseinteilung mit den Worten, während er sich "den Arsch abarbeitet" solle sein Chef lieber sein "Entspannungsprogramm durchhecheln". Nach weiteren forschen Protestmails - unter anderem regte er sich über die kassierte Abmahnung auf - erhielt er die Kündigung. Zu recht, wie das LAG feststellte. (LAG Berlin-Brandenburg, 10 Sa 481/10)